Neue EU-Drohnen-Regeln ab Juli 2020

Drohnen Registrierung auch unter 250 Gramm MTOM

Begriffsdefinition MTOM = vom Hersteller festgestellte maximal zulässiges Gesamtabfluggewicht. Das reale Abfluggewicht kann deutlich darunter liegen. Jegliches Zubehör, Payload (Kamerasysteme und Gimbals) sowie die Flugakkus gehören dazu. Beispiel eine Mavic Mini hat ca. 249gr darf aber mit Landbeinverlängerungen oder Propguards zusätzlich betrieben werden. Also liegt das MTOM bei etwa 310 gr.

Drohnen die bildgebenden Sensoren tragen bedürfen der Registrierung, dies benötigt derzeit eine feuerfeste Plakette, die an der Drohne zusätzlich befestigt sein muss, auch die wiegt soviel, dass z.B. ein Mavic Mini schon damit über 250gr wiegt. Inwieweit die Plakette weiterhin bestand haben wird, muss das BMVI und das LBA noch festlegen. Da müssen wir noch abwarten. Die EU-Regeln erfordern zudem eine behördliche Registrierung die das jeweilige EU-Land online realisieren soll. Die Registrierungsnr. muss dann auch in der Remote ID in der Drohne hinterlegt sein und kann dann von jedem Bürger oder Polizei per Handy abgerufen werden. Ein Drohnenpilot wird damit „sehr transparent“, man könnte sagen die soziale Kontrolle durch die Mitbürger wird sicherlich einige Drohnenpiloten abschrecken illegal herumzufliegen.

Drohnen Klassifizierung nach CE Kennzeichnung

Zukünftig müssen alle Drohnen eine CE Kennzeichnung aufweisen. Diese neue Drohnen Klassifizierung liefert der Hersteller schon beim Kauf mit, wobei jene innerhalb der EU schon auf der Verpackung ersichtlich sein sollte. Drohnen die vor Juli 2020 gekauft wurden, können gegebenenfalls vom Hersteller nachzertifiziert werden. Dafür reicht es aber nicht beispielsweise einfach leichtere Akkus zu verkaufen um Beispielsweise die Gewichtsgrenzen zu unterschreiten. Zum Beispiel hat die Mavic 2 Pro 903 gramm derzeitiges Abfluggewicht, würde der Akku 100 gr leichter, ist aber damit nicht die MTOM verringert worden. Denn die Drohne kann man weit mehr tragen als nur den Akku, also auch hier Zubehör wie Beinverlängerungen, Propguards, Nachflugbeleuchtung nach SERA Vorschriften usw. die MTOM ist die vom Hersteller anzugebende maximal zulässige Gesamtmasse mit der man die Drohne betreiben dürfte. Derzeit gibt kein Hersteller diesen Grenzwert konkret an. (Von wenigen High-End-Systemen abgesehen)

Die wichtigsten Klassen:

C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
C1: Drohnen von 250 bis unter 900 Gramm Abfluggewicht oder maximal 79 Joule Einschlagsenergie (Kollision).
C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht.
C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht.

Sind Bestandsdrohnen noch fliegbar? Jein, nur mit Ausnahmegenehmigungen bzw. kommt drauf an:

Das neue EU Drohnen Verordnung startet in Europa per 01.07.2020. Wer aber nach wie vor technisch ältere Drohnen ohne CE Kennzeichnung fliegt, bekommt eine Übergangsfrist zunächst von den deutschen Landesluftämtern vorraussichtlich im Rahmen von Allgemeinerlaubnissen bis 01.07.2021 (z.B. schon beim Landesluftamt Bremen) ggfls bis 2022 (noch offen). Allerdings erfordert die Übergangsfrist für Drohnen ohne CE-Zertifikat schon einen „Drohnenführerschein“ ab 500gr MTOM (das triff dann selbst eine Mavic Air).

Drei Haupt-Kategorien: OPEN, SPECIFIC, CERTIFIED

Die neuen EU Drohnen Verordnungen unterscheiden 3 Haupt-Kategorien: OPEN, SPECIFIC, CERTIFIED. Ein Fortschritt bringt die Open Kategorie, da hier so der Gedanke so gut wie keine weiteren Genehmigungen mehr nötig sein sollen (AE, AV, EE fallen weg). Da verschiedene Gewichts-, Crash-Energie-, Risiko-Grenzen für bestimmte Einsatzszenarien festgelegt wurden, die viele Einsatzszenarien einschließen, wie z.B. ein Dachdecker will eine Vermessung vornehmen.
specific ist für alles was darüber hinaus geht und somit noch nicht abgedeckt wurde. Z.B. Filmproduktion will Filmaufnahmen in einer Fußgängerzone machen, mit einer großen schweren Drohne und einer teuren Filmkamera.
Certified ist z.B. vor allem für Großkonzerne, die eigene Drohnenabteilungen mit vielleicht dutzenden Piloten an diversen Standorten in der EU oder landesweit einsetzen will und damit auch selber ausbilden will.

Die meisten Drohnen benötigen jetzt eine Ausbildung

Ca. 90 Prozent der Drohnen Piloten fallen laut der neuen EU Drohnen Verordnung in die OPEN-Kategorie. Hier ist eine Übersichtsgrafik:

EU-Drohnenverordnung ab Juli 2020

Für mehr Infos zur Ausbildung als Drohnenpilot schauen sie z.b. bei der Multikopterschule vorbei. In der

Alle Drohnen müssen versichert werden

Das galt schon bisher, allerdings sollte beachtet werden für welche Länder die Haftpflichtversicherung gilt.

Die EU-Regeln sind auf einem „risikobasiertem“ Ansatz aufgebaut:

Wissenschaftliche/ militärische Untersuchungen zum „Tötungspotential“ von „Einschlagsenergien“ haben einen Grenzwert ermittelt, der zumindest keine tödlichen Verletzungen verusachen könnte: Diese Grenze liegt bei 79 Joule. Hier eine Grafik die eine Energiemengenkennlinie abhängig von Gewicht und Fallhöhen (Einschlagsgeschwindigkeiten) aufzeigt:

Einschlagsenergie - Kennlinie für die Verletzungsgefahr durch Drohnen